Liebe UTHC-Mitglieder und Tennisfreunde,
aufgrund der aktuellen Infektionszahlen in Hessen und den damit verständlichen behördlichern Kontrollen haben wir uns entschlossen, die Regelungen bzgl. Doppel erst einmal unverändert zu lassen. Sprich, keine Doppel, egal ob aus ein oder zwei Haushalten. Hintergrund: Der UTHC-Vorstand kann weder vorort noch an 24/7 sicherstellen, dass (auch vereinsexterne) Doppelspieler/innen wirklich aus höchstens zwei Haushalten kommen. Dies gilt für die Tennishalle des UTHC wie auch für die Außenplätze.
Sonderregelung für hauptberufliche Tennistrainer:
Unserer Tennistrainern, wollen wir allerdings ermöglichen, wieder mehr als Einzeltraining anzubieten. Gem. der UTHC-Regeln dürfen unsere Trainer vorerst, solange die Inzidenz unter 100 bleibt, wieder bis zu 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten trainieren, wobei die Trainer selbst nicht mitgezählt werden. ABER: Die Trainer sind persönlich für die Kontrolle und Ausführung verantwortlich und haften für die Einhaltung dieser Regeln.
Eine Schließung unserer Tennishalle durch das Ordnungsamt würde für uns als Verein und die Trainer, einen großen finanziellen Schaden bedeuten, lasst uns das bitte nicht riskieren.
Viele Grüße
Riccardo
Sportwart des UTHC
P.S. Hier die aktuellen Regeln:
„Freizeit- und Amateursportkann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personenstattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings-oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.“
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