Rolle rückwärts sorgt für Luftsprünge im Tennis

Liebe Mitglieder,

liebe Tennisfreunde,

nach heftigen Protesten machte das Land heute „mit sofortiger Wirkung“ eine Rolle rückwärts und lässt den Tennisbetrieb wieder zu. Eine erfreuliche Nachricht, die jedoch an Auflagen geknüpft ist. Ab sofort dürfen alle – erst gestern per Landesbeschluss geschlossenen – Sportanlagen wieder öffnen und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden.

Der Vorstand öffnet somit ab sofort wieder die Tennisanlage und wünscht euch viel Spaß.

Im Folgetext findet Ihr die aktuellen Spielregeln und die heute Morgen eingetroffene Pressemitteilung / Verordnung.

Aktuell hat der UTHC für seine gesamte Tennisanlage eine Sonderregelung getroffen. Siehe hierzu insbesondere „Punkt 1“ unsere Regeln für das Tennisspielen in Usingen. Bleibt gesund.

Regeln für das Spielen in der Tennishalle und auf der Außenanlage des UTHC:

  1. Es dürfen maximal 2 Personen pro Platz spielen, inklusive Trainer. Das heißt nur Einzeltraining, bzw. nur Einzel. Beim UTHC ist dies eine pauschale Vorgabe „auch wenn Spieler/innen aus einem Hausstand kommen“.
  2. Beim Seitenwechsel sollen die Spieler/innen auf verschiedenen Seiten das Netz passieren.
  3. Händeschütteln nach Beendigung des Matches ist zu unterlassen.
  4. Zuschauer sind auf der Tennisanlage und in der Halle nicht gestattet.
  5. Die Halle kann nur über den hinteren Eingang betreten werden. Der Zugang über das Restaurant ist nicht möglich
  6. Vom Betreten der Halle bis zum Beginn des Spiels ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  7. Die Sitzbänke (auch in der Tennishalle) müssen mindestens 2,00 m Abstand voneinander haben.
  8. Es ist ein Abstand von 1,5m einzuhalten
  9. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen, die Toiletten bleiben aber zugänglich

Wiesbaden, 6. November 2020
Nr. 178

Sportminister Peter Beuth und Kunstministerin Angela Dorn:

Hessen lockert Corona-Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht

Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert. Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.

Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an.  Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung – geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.

„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden.

Das Corona-Kabinett hat ebenfalls beschlossen, dass Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden können, die derzeit geschlossen sind. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden abgestimmt.“ Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen zum Sport sowie den Kunst- und Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Sportanlagen und Musik- und Kunstschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu öffnen.

Diese Verordnung gilt ab sofort.

Share This