Bekanntmachung des HTV vom 01. April 2022.
Liebe UTHC-Mitglieder und Tennisfreunde,
die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab morgen, den 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.
Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten „Hotspot-Regel“ möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.
In der neuen „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.
Mit sportlichen Grüßen
Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Auf der Rosenhöhe 68, 63069 Offenbach
E-Mail: jan.duut@htv-tennis.de
Festnetz: 069-984032-11
Fax: 069-984032-20
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