Jugendförderrichtlinien des Usinger Tennis Club e.V. (UTHC)

Regeln und Ziele der Jugendarbeit in Usingen

Vorwort:

Der Usinger Tennis Club e.V. (kurz Usinger THC oder UTHC) ist bereits vor einigen Jahren durch Erfolge in seiner Jugendarbeit in den Focus der Öffentlichkeit und damit in das Blickfeld von Eltern und Kindern geraten, die den Tennissport leistungsbezogen ausüben möchten. Der Usinger THC verfügt über einen hoch qualifizierten Trainerstab, der es sich zum Ziel gesetzt hat, diese Kinder und Jugendlichen auszubilden und an den Leistungssport heranzuführen.

Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Nachfrage bei weitem die vorhandenen Kapazitäten des Vereins und seiner Trainer übersteigt und der sehr stark von der Jugendarbeit geprägte Trainingsbetrieb zu Lasten der Erwachsenen geht. Von daher muss es Aufgabe des Vorstands sein, dieses Ungleichgewicht an anderer Stelle wieder auszugleichen, zumal 95 % der Mitglieder dem Breitensport zuzurechnen sind.

Als ein wesentlicher Faktor ist hierbei der monetäre Bereich anzusehen, das heißt, die starke Frequentierung und Auslastung der Anlagen durch sogenannte Leistungskinder sollte mit dazu beitragen, dass zum Beispiel der Mitgliedsbeitrag oder auch die Hallengebühren nicht so erhöht werden müssen wie es vielleicht ansonsten der Fall wäre.

Aus Sicht der Mitglieder nehmen die Leistungskinder die Infrastruktur in einem deutlich höheren Maße in Anspruch, als dies durch die relativ geringen Mitgliedsbeiträge der Kinder/ Jugendlichen abgebildet wird. Von daher wird es ab der Wintersaison 2021/2022 als Verpflichtung angesehen, dass neben den Kindern und Jugendlichen mindestens ein Elternteil eine aktive Mitgliedschaft im Verein eingeht. Im Falle von Neuaufnahmen von Kindern (die leistungsbezogen bei Carlos oder Sebastian trainieren möchten) müssen beide Elternteile eine aktive Mitgliedschaft eingehen.

Zur Wintersaison 2022/2023 müssen dann bei allen „leistungsbezogen trainierenden Kinder und Jugendliche“ beide Elternteile eine aktive Mitgliedschaft eingehen.

Dies vorausgeschickt orientiert sich die Förderung der Jugend an folgenden Kriterien:

Die Jugendförderung im Usinger THC ist auf vier Kernziele ausgerichtet..

  • Förderung der sozialen Kontakte unter den Jugendlichen und im Verein
  • Aufbau und Erhalt von Jugendmannschaften möglichst aller AltersklassenHeranführen der Jugendlichen an die Herren- und Damenmannschaft sowie Erhalt und Verstärkung dieser Mannschaften.
  • Einbindung der Eltern in die Belange des Vereins (zum Beispiel Mannschaftsführung)Die Zielsetzung der Jugendförderung ist darüber hinaus die Steigerung der sportlichen Leistung der Kinder und Jugendlichen und setzt Leistungswillen und Einsatzbereitschaft voraus.Die Förderung der Kinder und Jugendlichen wird insbesondere aus den Mitgliedsbeiträgen der Erwachsenen bestritten. Insoweit zielen diese Jugendförderrichtlinien auch darauf ab, die Kinder/ Jugendlichen als auch die Eltern möglichst langfristig in das Vereinsleben einzubinden, zumal wie bereits im Vorwort festgestellt- der sehr von der Jugendarbeit geprägte Trainingsbetrieb derzeit zu Lasten der Erwachsenen geht.

Zu den Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Jugendförderung gehört dabei

  • die Mitgliedschaft im Usinger THC
  • die regelmäßige Teilnahme an Punktspielen der Jugendmannschaften fürden Verein
  • dass die Spielerin, der Spieler noch nicht volljährig ist und
  • dass der Vorstand im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein Jahresbudget zur Verfügung stellt.

Unterschieden wird bei der Jugendförderung in eine

  • mannschaftsorientierte Förderung und
  • eine individuelle, personenbezogene Förderung.

Die mannschaftsorientierte Förderung

hat das Ziel, die sportliche und persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, die in den Mannschaften des Clubs aktiv sind, zu unterstützen, sowie besonders talentierte Kinder und Jugendliche zu sichten und zu fördern.

Diese mannschaftsorientierte Förderung ist als eine zusätzliche Trainingseinheit zur Vorbereitung auf die Mannschaftspiele zu verstehen und soll nicht das Gruppentraining der Kinder und Jugendlichen ersetzten.

Insoweit wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer an diesem Training mindestens an einer weiteren, eigenfinanzierten Trainingseinheit (einzeln oder in der Gruppe) teilnehmen. Zu diesem Training hat vom Grundsatz her jeder Zugang, der in einer Mannschaft des UTHC spielt oder perspektivisch spielen möchte/ soll.

Das Training wird unter Kostenbeteiligung der Eltern zu einem großen Teil durch den Verein finanziert in der Hoffnung, möglichst gute Ergebnisse zu erzielen, um den Kindern damit Freude am Sport zu vermitteln und einen Anstoß zu geben, den Tennissports langfristig auszuüben.

Die Einteilung zum Training erfolgt durch die Mannschaftsführung bzw. benannte Person und soll ausreichend berücksichtigen, dass das 4-er Training immer voll besetzt ist. Die Einteilung in Gruppen erfolgt im Hinblick auf ein homogenes Training nach Spielstärke und nicht zwingend nach der Zugehörigkeit zu einer Mannschaft.

Dieses Training ersetzt das frühere Mannschaftstraining, das wegen der teilweise zu großen Inhomogenität der Gruppen so nicht weitergeführt wird. Es steht jedem Spiele/ jeder Spielerin grundsätzlich nur einmal in der Woche zur Verfügung, auch wenn in mehreren Mannschaften gespielt wird.

Bei allen Kindern, die an diesem vom Verein subventionierten Training teilnehmen wird großen Wert gelegt auf soziale Kompetenzen sowie angemessenes Benehmen auf und neben dem Tennisplatz.

Auch sportliche Eigenschaften wie Trainingsfleiß, das Spielen außerhalb der Trainerstunde mit anderen Kindern/ Jugendlichen, sowie Spaß an der Teilnahme an Turnieren und Medenspielen sind von Bedeutung.

Die Anzahl der vorgenannten Trainingseinheiten belaufen sich auf 10 während der Medensaison.

Die individuelle, personenbezogene Förderung

setzt voraus, dass das Kind vom Trainer als besonders begabt und leistungsorientiert angesehen wird. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das komplette Spielrecht beim Usinger THC liegt und ausgeübt wird.

Für diese Kinder wird ein Talentfördertraining angeboten, um ihre sportliche Entwicklung schneller und gezielter voran zu treiben.

Voraussetzung für diese Form der individuellen und personenbezogenen Förderung ist die Mitgliedschaft im Verein sowie die Teilnahme an Medenspielen für den Verein. Darüber hinaus sind die in den Schlussbemerkungen dargestellten Voraussetzungen zu erfüllen.

Es wird vom Verein als Verpflichtung angesehen, dass diese Kinder aktiv an den anstehenden Punktspielen teilnehmen und auch für andere Mannschaften zur Verfügung stehen, sofern dies zum Beispiel vom Trainer, vom Sport- bzw. Jugendwart oder der Mannschaftsführung für notwendig erachtet wird.

Um individuell und personenbezogen gefördert zu werden ist es notwendig, dass man mindestens im zweiten Jahr für eine Jugendmannschaft des UTHC spielt.

Auch hier wird als Voraussetzung angesehen, dass sich die Kinder angemessen auf und neben dem Tennisplatz benehmen und insoweit den Verein positiv nach außen vertreten.

Die besondere, individuelle, personenbezogene Förderung

wird durch den Vorstand einzelfallbezogen festgelegt.

Unter Berücksichtigung der Leistungsstärke (zum Beispiel Mitglied im DTB-Kader bzw. Mitglied im HTV-Kader), der errungenen Titel sowie deren Wertigkeit und der damit verbundenen Präsenz des UTHC in der öffentlichen Wahrnehmung wird einzelfallbezogen entschieden, ob und ggf. welches/welcher Kind/Jugendliche mit einem jährlichen Festbetrag unterstützt wird.

Der Verein übernimmt in Höhe der jeweiligen Fördersumme entweder Trainingskosten, oder Kosten, die in Verbindung mit der Teilnahme an Turnieren in anderen Bundesländern oder in anderen Ländern entstehen und für die sportliche Entwicklung des Jugendlichen förderlich sind.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Förderung ist auch zu berücksichtigen, ob Kinder in einer Gruppe gemeinsam trainieren können oder ob nur ein Einzeltraining möglich ist, da der Verein über keine ausreichend starken Trainingspartner verfügt.

Eine individuelle Förderung und eine besondere individuelle Förderung ist nur in Abstimmung mit dem Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Jugendwart im Einzelfall möglich.

Um besonders, individuelle und personenbezogen gefördert zu werden ist es notwendig, dass man mindestens im zweiten Jahr für eine Jugendmannschaft des UTHC spielt. Ansonsten gelten die gleichen Regelungen für ein angemessenes Verhalten auf und neben dem Tennisplatz wie bei den anderen Fördermaßnahmen.

Abschließende Regelung:

Es wird erwartet, dass die Eltern der Kinder, die individuell/personenbezogen gefördert werden, sich in einem stärkeren Maße in die Aufgaben eines Vereins einbinden als die übrigen Eltern.

Diese Einbindung in die Arbeiten eines Vereins ist durch Arbeitsstunden zu dokumentieren, die zum Beispiel durch eine Mitarbeit bei den Ferienspielen, dem Tag der offenen Tür, Arbeitsdiensten etc. oder auch durch die Übernahme einer Mannschaftsführung erbracht werden können. Je gefördertes Kind sind auf diese Weise 15 Stunden zu erbringen, bei 2 geförderten Kindern 25 Stunden/Jahr.

Christian Valenthon UTHC-Jugendwart Profil-SW

Christian Valenthon. Amtierender Jugendwart beim UTHC.

„Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen“

wusste schon der Dalai Lama. Dass die Jugend die Zukunft ist, gilt insbesondere auch für Vereine. Und so ist die Jugendarbeit ein ganz wesentlicher Baustein für den langjährigen Erfolg des UTHC, die mit großem Engagement und Herzblut gefördert wird. Die einen kommen, um mit Gleichaltrigen Sport zu treiben und Spaß zu haben, andere haben ehrgeizigere Ziele, die gefördert werden sollen. Mannschaften und Trainingsgruppen müssen zusammengestellt und die Kommunikation zwischen Kindern und Eltern auf der einen, Trainer und Verein auf der anderen Seite koordiniert werden. Das und vieles mehr gehört zu den Aufgaben des Jugendwartes.

Chrsitian Valenthon
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